Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Stark Bau BJ GmbH
01.01.2025
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Leistungen der Stark Bau BJ GmbH (im Folgenden: „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Auftraggebern (im Folgenden: „Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich andere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.
2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
1. Vertragsgegenstand ist die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage einschließlich der im Angebot aufgeführten Komponenten (z. B. Module, Wechselrichter, Unterkonstruktion, Speicher, Anschlussarbeiten).
2. Maßgeblich ist das schriftliche Angebot inklusive Leistungsbeschreibung.
3. Technische Änderungen bleiben vorbehalten, sofern sie gleichwertig sind und keine wesentliche Qualitäts- oder Funktionsminderung darstellen.
§ 3 Angebote und Vertragsschluss
1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Auftraggeber in Textform oder durch eine schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers zustande.
§ 4 Leistungsumfang und Ausführung
1. Die Installation erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik (insbesondere VDE-Vorschriften).
2. Die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber erfolgt im vereinbarten Umfang.
3. Bearbeitungszeiten von Netzbetreibern oder Behörden liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.
4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.
5. Witterungsbedingungen oder Lieferengpässe können zu angemessenen Terminverschiebungen führen.
6. Änderungen oder Zusatzleistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
7. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen entsprechend dem Angebot.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
2. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung berechtigen den Auftragnehmer, zusätzliche Vergütung oder Fristverlängerung zu verlangen.
3. Der Auftraggeber gewährleistet die statische Eignung der Dachfläche.
4. Der Zugang zur Baustelle muss gewährleistet sein.
5. Notwendige Genehmigungen (z. B. Denkmalschutz) sind vom Auftraggeber einzuholen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
2. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung wie folgt:
• 50 % nach der Dachmontage
• 50 % nach Fertigstellung und Übergabe
3. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.
4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
§ 7 Leistungszeit und Verzögerungen
1. Vereinbarte Fristen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, als Richtzeiten.
2. Der Auftragnehmer haftet nur für Verzögerungen, die auf seinem Verschulden beruhen; die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 8 Abnahme
1. Bauleistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss schriftlich beanstandet.
2. Erkennbare Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen.
3. Die Inbetriebnahme oder Nutzung der Anlage gilt ebenfalls als Abnahme.
§ 9 Gewährleistung
1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass seine Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen und fachgerecht erbracht werden.
2. Für Mängel, die bei ordnungsgemäßer Ausführung auftreten, haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Forderungen des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
§ 10 Haftung
1. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Auftragnehmers auf den dreifachen Wert der Bauleistung begrenzt, ausgenommen bei Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei vorsätzlichem Verhalten.
2. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
§ 11 Rücktritt und Kündigung
1. Der Auftraggeber kann bei erheblichem Verstoß des Auftragnehmers nur nach schriftlicher Fristsetzung und angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
2. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
3. In diesem Fall hat der Auftragnehmer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.
§ 12 Datenschutz
1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
§ 13 Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit zulässig – Hannover.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.